Wie bezahlt man das Reinigungsunternehmen nach der Arbeit?
Die Margen sind gering und wenn eine Rechnung nicht beglichen wird, ist der Verlust gross. Viele
Reinigungsinstitute bieten daher einzig Bar- und Kartenzahlung an. Wie auch immer Sie aber das Unternehmen bezahlen möchten, tätigen Sie keine Vorauszahlung, bevor die Gebäudereinigung erledigt ist. Eine Quittung ist auch eine Bestätigung, sollte die
Reinigungsfirma im Nachhinein noch Forderungen stellen.
Worauf müssen Sie bei den Preisvorschlägen für Endreinigungen achten?
Aus Kostengründen schicken immer mehr
Reinigungsfirmen Fixpreise für die Endreinigung per Email, ohne eine Hausbesichtigung gemacht zu haben. Seien Sie achtsam! Um beim Preis für die Gebäudereinigung auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie stets eine Wohnungsbesichtigung verlangen.
- Abnahmetermin: In einem Abnahmeprotokoll wird alles schriftlich angegeben, was besprochen wurde. Wenn es unterschrieben ist, können Sie nicht weiter belangt werden.
- Haftung: Stellen Sie sicher, dass das Reinigungsinstitut ausreichend versichert ist. Bei jeder Gebäudereinigung können Schäden entstehen.
- Pauschal-Preis: Es hat sich eingebürgert, dass Reinigungsunternehmen fast nur mit Pauschal-Preis offerieren.
- Übergabegarantie: Wenn Sie eine Übergabegarantie im Vertrag haben, garantiert der Anbieter dafür, dass sie so lange reinigen, bis die Verwaltung die Wohnung abnimmt.
Wie sollten Sie handeln, falls nach der Endreinigung Schwierigkeiten auftauchen?
Bereits wenn Sie die Offerten der
Reinigungsunternehmen geprüft haben, sollten Sie darauf geschaut haben, dass der Anbieter eine Versicherung aufweist, sollte es zu Schäden kommen. Halten Sie während der Abgabe alles schriftlich fest. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls hinterher noch Probleme auftauchen sollten. Immer wieder wird der Reinigungsaufwand unrichtig eingeschätzt und die
Reinigungsfirma verlangt einen Plusbetrag. Geben vor Ort bloss den abgemachten Betrag und denken Sie zuerst in aller Ruhe über die Sache nach.
Zahlt man dem Putzinstitut ein Trinkgeld?
Ein Trinkgeld ist sicherlich immer gern gesehen, allerdings besteht keine Pflicht. Bei korrekter Arbeit wäre aber ein Trinkgeld von 10 Franken pro Arbeitskraft verbreitet.
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